Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Neuberg an der Mürz auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz (E-GovG) die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier
Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz:
Adresse: A-8692 Neuberg an der Mürz, Hauptplatz 8
Telefon: +43 3857 8202
E-Mail: gde@neuberg-muerz.gv.at
UID-Nummer: ATU69186203
Rechtsmitteleinbringung:
persönlich / postalisch (Original): 8692 Neuberg an der Mürz, Hauptplatz 8
E-Mail-Anhang im PDF-Format (Dateigröße max. 10 MB): gde@neuberg-muerz.gv.at