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Neuberg an der Mürz
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Allgemein

Nachstehend angeführte Vorhaben sind der Gemeinde rechtzeitig vor Baubeginn anzuzeigen!

Hier werden die häufigsten Bauvorhaben angeführt:

  • Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen sowie größere Renovierungen
  • Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen
  • Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Garagen und Nebenanlagen
  • Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsfläche sowie Stützmauern
  • Veränderungen des natürlichen Geländes
  • Abbruch von Gebäuden
  • Schutzdächern (Flugdächern)
  • Nebengebäuden
  • Werbe- und Ankündigungseinrichtungen
  • Ölfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  • Die nachträgliche Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Hauskanalanalgen und Sammelgruben
  • Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Wasserbecken (Swimmingpool)
  • Gerätehütten

 

Es wird immer im Einzelfall entschieden, ob es sich um ein bewilligungspflichtiges oder bewilligungsfreies (nur meldepflichtig) Vorhaben handelt. Dabei ist ein wesentlicher Punkt, ob sich die Liegenschaft im Bauland oder im Freiland befindet.

Weiters ist zu prüfen, ob sich der Bauplatz bzw. das bauliche Objekt im Landschaftsschutzgebiet oder in einer Gefahrenzone der Wildbach und Lawinenverbauung bzw. der Bundeswasserbauverwaltung befindet. In diesem Fall müsste um naturschutzrechtliche bzw. wasserrechtliche Bewilligung oder Genehmigung durch die Wildbach und Lawinenverbauung angesucht werden.

Für Auskünfte steht Ihnen der Bauamtsleiter AL Bert Deininger gerne zur Verfügung!
03857-8202-30

 

Betreffend Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung- bzw. Abwasserbeseitigungsanlage ist mit dem zuständigen RL Ing. Thomas Feldbaumer das Einvernehmen herzustellen.
03857-8202-40